Da steht eine Näherin vor Gericht, die ihr Kind getötet hat. Nicht nur im der Schweiz des Jahres 1904 eine schier undenkbare und verachtungswürdige Tat. Doch was hat die Frau dazu gebracht. „Friedas Fall“ basiert auf wahren Begebenheiten und zugleich auf dem Roman „Die Verlorene“ von Michèlle Minelli, die auch am Drehbuch mitschrieb. „Fridas Fall“ kommt am 16. April in die Kinos.
Die Näherin Frieda Keller (Julia Buchmann) wird von ihren Kolleginnen wohl gelitten. Sie ist fleißig, vernünftig und umgänglich. Die alleinstehende Frau lebt bei ihrer verheirateten Schwester. Eines Tages wird im nahegelegenen Wald am Berg eine Kinderleiche gefunden, die dort schon länger liegt. Sie wird als Ernst Keller identifiziert, der zuvor in der Kinderverwahranstalt „Tempelacker“ gelebt hatte.
Als die Polizeibeamten der Mutter die Todesnachricht überbringen wollen, gesteht diese ungefragt die Tötung des Jungen. Daraufhin wird sie inhaftiert und weigert sich dem Staatsanwalt Walter Gmür (Stefan Merki) weitere Auskunft zu geben. Der forscht nun selber nach den Tatumständen. Derweil hat Frau Erna Gmür (Rachel Braunschweig), die auch das Zuchthaus leitet, Mitleid mit der Kindsmörderin und sorgt für eine menschenwürdige Behandlung.
Der aufstrebende Anwalt Arnold Janggen (Max Simonischek) wird von Friedas Schwester kontaktiert und will den Fall übernehmen. Möglicherweise auch, um seiner jungen und modernen Berliner Gattin Gesine (Marlene Tanczik) zu imponieren. Doch der Staatsanwalt lässt den Janggen nicht zur Klientin, denn er will sich erst selbst ein Bild machen.
Untätigkeit schadet dem Verstand
Die Empörung und die öffentliche Verurteilung der Kindsmörderin eskaliert schnell in dem historischen Drama „Friedas Fall“ von Regisseurin Marie Brendle. Das geht so weit, dass die Zuchthaus-Wärter Frieda ihre Menschlichkeit absprechen. „Sie ist keine Frau, sie ist eine Mörderin!“. Doch bei aller Aufregung und der strengen Sittlichkeit der Schweizer anno 1904 bekommt das Publikum einen anderen Eindruck der Mutter, die ihr Kind getötet hat. Obwohl Frieda geständig ist, bleibt sie scheu und weigert sich zu reden. Wohl wissend, dass niemand hören will, was sie zu sagen hätte.
Und so verwundert es auch nicht, dass der Ernst das Ergebnis einer Vergewaltigung bei der Arbeit war. Der Wirt, bei dem Frieda in Stellung war, lässt die geschwängerte mit dem Balg allein und der jungen Frau bleibt kein Weg als das Kind in eine Verwahranstalt zu geben. Die kostet freilich dennoch Geld. Und als erstens das Kind zu alt wird für die Anstalt und zweitens die Mutter mit dem Kostgeld wiederholt säumig bleibt, muss der Ernst dort hinaus. Und wieder weiß sich Frieda in der Not keinen Ausweg.
Bis zu dieser Erkenntnis, die auch bei Wikipedia nachzulesen ist, ist es im Drama ein weiter Weg, auf dem die Befindlichkeit der Zeit und der Gegend im Zuge eines Gerichtsdramas inszeniert wird. Das ist ziemlich eindringlich, setzt aber bisweilen auch Plattitüden und Klischees in Szene. So die allgegenwärtige Verlegenheit des Patriarchats in Anwesenheit emanzipierter Frauen.
So rede Sie doch endlich!
Egal ob die Frau Staatsanwalt dem Gatten bei der Vernehmung der Angeklagten vor sich selbst retten muss, oder ob sich der junge Anwalt sorgt, was denn die Leute denken werden, falls sie seine Gemahlin auf dem Fahrrad sehen. Das mache nachweislich unfruchtbar und würde unzüchtig wirken. Und wo denke man hin, würden die Frauen auch noch ein Wahlrecht kriegen. Aber diese schweizer Besonderheit ist ja hinlänglich bekannt.
Und doch lässt sich an diesem Drama einmal mehr zeigen wie die Gesellschaft Mitschuld trägt am Schicksal einzelner. Seinerzeit hatten uneheliche Kinder nicht den Rechtsstatus wie jene aus einer Ehe. Die Vorverurteilung „gefallener“ Mädchen geht immer von der weiblichen Verlockung aus. Und selbst Friedas romantischer Freund wird bei der Frage, was wäre, wenn sie schon ein Kind hätte, gottgefällig. Nein, So eine bist du nicht. Das passiert nur lasterhaften Frauen.
Das alles mag in seiner Offensichtlichkeit etwas ausgestellt wirken, der historische Fall bleibt bestehen, die Motive der Menschen bleiben Mutmaßung, sofern sie sich nicht selbst geäußert haben. So hat Frieda durchaus damit zu kämpfen, „das schandbefleckte Kind“ überhaupt unterzubringen und trauert dem nach, dass man sie nie hat Mutter sein lassen.
Das Justizdrama „Friedas Fall“ erzählt auf konventionelle aber mitfühlende Weise vom tatsächlichen Kindsmord der Frieda Keller im Jahr 1904. Das hat zwar einige absehbare Momente, weiß aber mit guter Darstellung und Engagement zu überzeugen.
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Friedas Fall
OT: Friedas Fall
Genre: Drama, Biografie,
Länge: 105 Minuten, CH, 2024
Regie: Marie Brendle
Vorlage: Tatsachenroman „Die Verlorene“ von Michèlle Minelli
Schauspiel: Julia Buchmann, Max Simonischek, Rachel Braunschweig, Stefan Merki,
FSK: ab 12 Jahren
Verleih: Arsenal Films
Kinostart: 16.04.2026





